Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Im folgenden findest Du unsere AGBs. Bitte beachte, dass sich dieser Webshop lediglich an Endverbraucher richtet. Geschäfts- und Gewerbekunden machen wir gerne ein individuelles Angebot. Weitere Informationen findest Du in den folgenden AGBs.

SolGenix GmbH - Stand: Dezember 2025

Teil I: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C)

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns, der SolGenix GmbH (nachfolgend „Verkäufer" oder „wir"), über unseren Online-Shop www.solgenix.de schließen.

(2) Diese Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Für Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Teil III dieser AGB. Bestellungen durch Geschäftskunden erfolgen ausschließlich auf individuelle Anfrage außerhalb des Online-Shops.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(6) Als Werktage im Sinne dieser AGB gelten Montag bis Freitag (jeweils einschließlich), mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Verkäufers.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Photovoltaikkomponenten, Balkonkraftwerken, Wechselrichtern, Solarmodulen, Montagesystemen, Speichersystemen und dazugehörigem Zubehör (nachfolgend „Waren"). Die wesentlichen Merkmale der Waren ergeben sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung im Online-Shop.

(2) Abbildungen und Darstellungen in unserem Online-Shop dienen der Veranschaulichung und können vom tatsächlichen Produkt geringfügig abweichen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Solarmodulen sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen der Zellen fertigungsbedingt möglich.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Der Bestellvorgang in unserem Online-Shop erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Auswahl der gewünschten Waren und Legen in den Warenkorb

  2. Prüfung der Angaben im Warenkorb

  3. Angabe der Liefer- bzw. Rechnungsadresse

  4. Auswahl der Versandart (Versand oder Selbstabholung)

  5. Auswahl der Zahlungsart

  6. Bestätigung der AGB und Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung

  7. Abschließende Prüfung und ggf. Korrektur der Eingaben

  8. Absenden der verbindlichen Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen"

(3) Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung dokumentiert. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots dar.

(4) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsschluss) erfolgt durch eine separate Auftragsbestätigung in Textform oder durch Versendung der Ware, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Erfolgt keine Annahme innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung, sind Sie nicht mehr an Ihr Angebot gebunden.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller vertragsrelevanten Informationen erfolgt per E-Mail, zum Teil automatisiert. Sie sind dafür verantwortlich, dass die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und der Empfang von E-Mails technisch gewährleistet ist (insbesondere keine Blockierung durch Spam-Filter).

§ 4 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

(2) Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Webseite unter: www.solgenix.de/widerrufsbelehrung

(3) Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht bei bestimmten Waren ausgeschlossen sein kann, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG: Für Solarmodule und wesentliche Komponenten einer Photovoltaikanlage sowie Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, gilt der Nullsteuersatz (0 % MwSt.), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Lieferung erfolgt an den Betreiber der Photovoltaikanlage,

  • Die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert,

  • Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister beträgt nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) oder wird diesen Wert nicht übersteigen.

(3) Bei der Bestellung bestätigen Sie, ob die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz erfüllt sind. Erfolgt diese Angabe irrtümlich oder unzutreffend, sind wir zur Nachforderung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt.

(4) Informationen zu Versandkosten und verfügbaren Zahlungsarten finden Sie auf unserer Webseite unter:

www.solgenix.de/versand-zahlung

(5) Sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, ist der Kaufpreis sofort mit Vertragsschluss fällig. Bei Vorkasse per Überweisung erfolgt die Lieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang.

§ 6 Lieferbedingungen und Gefahrübergang

(1) Die voraussichtliche Lieferzeit ist im jeweiligen Angebot bzw. in der Artikelbeschreibung angegeben. Bei Vorkasse per Überweisung beginnt die Lieferfrist mit dem Tag nach Zahlungseingang, bei anderen Zahlungsarten mit dem Tag nach Vertragsschluss.

(2) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als „verbindlich" bestätigt wurden.

(3) Sollte ein bestelltes Produkt trotz rechtzeitigen Abschlusses eines Deckungsgeschäfts aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, werden wir Sie unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

(4) Gefahrübergang bei Versand: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit Übergabe der Ware an Sie über. Dies gilt auch bei Versendungskäufen. Maßgeblich ist die Übergabe an Sie persönlich oder an eine von Ihnen zur Entgegennahme bevollmächtigte Person.

(5) Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für Sie zumutbar ist und Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.

(6)Nähere Einzelheiten zu Versandarten, Liefergebieten und Versandkosten finden Sie unter:

www.solgenix.de/versand-zahlung

§ 7 Lieferung per Spedition

(1) Schwere oder sperrige Waren (insbesondere Solarmodule, Montagesysteme, Speichersysteme) werden per Spedition geliefert. Die Anlieferung erfolgt in der Regel mit einem LKW mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen.

(2) Lieferung frei Bordsteinkante: Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Anlieferung „frei Bordsteinkante", d.h. bis zum nächstgelegenen befestigten Punkt an der Lieferadresse (z.B. Bürgersteig, Hofeinfahrt). Eine Lieferung in die Wohnung, auf das Dach, in höhere Stockwerke oder an spezifische Orte auf dem Grundstück ist nicht Bestandteil der Lieferung. Die Endverbringung obliegt dem Kunden.

(3) Zugänglichkeit der Lieferadresse: Sie sind verpflichtet, vor der Lieferung sicherzustellen, dass die Lieferadresse für einen LKW dieser Größe erreichbar ist. Hierzu gehören insbesondere:

  • Ausreichende Straßenbreite und Tragfähigkeit

  • Keine Gewichtsbeschränkungen oder verkehrsrechtlichen Zufahrtsverbote

  • Ausreichender Wende- und Entladeplatz

(4) Mehrkosten bei Anlieferhindernissen: Ist eine Anlieferung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht möglich, tragen Sie die daraus entstehenden Mehrkosten, insbesondere für:

  • Erneute Anfahrt

  • Umladung auf ein kleineres Fahrzeug

  • Lagerkosten oder Rücktransport

(5) Bitte teilen Sie uns besondere Zugangsbeschränkungen oder Besonderheiten (z.B. enge Zufahrt, Gewichtsbegrenzungen) vor der Lieferung schriftlich oder per E-Mail mit. Wir bemühen uns um eine alternative Lösung. Eventuelle Mehrkosten werden vorab mitgeteilt.

(6) Stellen Sie bei Ablieferung Schäden an der Ware oder der Verpackung fest, lassen Sie sich diese bitte vom Zusteller auf dem Lieferschein bestätigen und informieren Sie uns unverzüglich. Dies erleichtert uns die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister, hat jedoch keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(7) Verpackungen (Kartonagen, Einwegpaletten) verbleiben beim Kunden.

§ 8 Selbstabholung

(1) Sofern Sie bei der Bestellung die Option „Selbstabholung" gewählt haben, können Sie die Ware an unserem Lagerstandort abholen. Die genaue Adresse wird Ihnen nach Bestelleingang mitgeteilt.

(2) Nach Zahlungseingang (bei Vorkasse) bzw. Vertragsschluss (bei anderen Zahlungsarten) werden Sie per E-Mail über die Abholbereitschaft informiert.

(3) Die Ware wird ab dem Zeitpunkt der Abholbenachrichtigung für maximal 14 Werktage zur Abholung bereitgehalten. Eine längere Vorhaltung ist aufgrund beschränkter Lagerkapazitäten nicht möglich.

(4) Wird die Ware nicht innerhalb von 14 Werktagen nach der Abholbenachrichtigung abgeholt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird Ihnen unverzüglich erstattet.

(5) Gefahrübergang bei Selbstabholung: Mit der Übergabe der Ware an Sie geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf Sie über.

(6) Bitte bringen Sie zur Abholung einen gültigen Lichtbildausweis sowie die Bestellbestätigung mit. Die Abholung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.

(7) Für Selbstabholungen fallen keine Versandkosten an.

§ 9 Telefonische Beratung

(1) Wir bieten unseren Kunden eine kostenlose telefonische Beratung zu unseren Produkten und deren Anwendung an.

(2) Diese Beratung dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und stellt keine rechtsverbindliche Fachberatung, Planung oder technische Prüfung dar.

(3) Wir empfehlen ausdrücklich, vor der Kaufentscheidung und Installation eine professionelle Prüfung der örtlichen Gegebenheiten durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vornehmen zu lassen.

(4) Wir übernehmen keine Haftung für:

  • Die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der im Rahmen der telefonischen Beratung gegebenen Auskünfte

  • Planungsfehler oder daraus resultierende Schäden

  • Die Eignung der Produkte für den konkreten Anwendungsfall des Kunden

  • Fehlerhafte Angaben des Kunden zu seinen örtlichen Gegebenheiten

(5) Die Verantwortung für die Auswahl der passenden Produkte, die Prüfung der Kompatibilität sowie die fachgerechte Installation liegt beim Kunden.

(6) Kontaktinformationen zu unserem Kundenservice finden Sie unter: www.solgenix.de/kontakt

§ 10 Besondere Hinweise für Photovoltaik-Produkte

(1) Fachgerechte Installation: Die Installation von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken und deren Komponenten muss gemäß den geltenden technischen Normen und Vorschriften erfolgen. Hierzu gehören insbesondere die VDE-Normen (u.a. VDE-AR-N 4105), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers. Wir empfehlen die Installation durch eine qualifizierte Elektrofachkraft.

(2) Anmeldepflichten: Der Kunde ist verpflichtet, die Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

(3) Steckerfertige Balkonkraftwerke: Für steckerfertige Photovoltaikanlagen (sog. Balkonkraftwerke) bis zu einer Einspeiseleistung von 800 Watt gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt dennoch verpflichtend.

(4) Technische Voraussetzungen: Vor der Installation sollten Sie sicherstellen, dass die baulichen und elektrischen Voraussetzungen am Installationsort gegeben sind. Hierzu gehören insbesondere:

  • Die Tragfähigkeit der Montagefläche

  • Die Eignung des Stromanschlusses

  • Ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden, Mietobjekten oder Eigentümergemeinschaften)

(5) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßer Installation, Nichteinhaltung von Anmeldepflichten oder fehlenden Genehmigungen resultieren. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation und den Betrieb der Anlage liegt beim Kunden.

§ 10 Besondere Hinweise für Photovoltaik-Produkte

(1) Fachgerechte Installation: Die Installation von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken und deren Komponenten muss gemäß den geltenden technischen Normen und Vorschriften erfolgen. Hierzu gehören insbesondere die VDE-Normen (u.a. VDE-AR-N 4105), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers. Wir empfehlen die Installation durch eine qualifizierte Elektrofachkraft.

(2) Anmeldepflichten: Der Kunde ist verpflichtet, die Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

(3) Steckerfertige Balkonkraftwerke: Für steckerfertige Photovoltaikanlagen (sog. Balkonkraftwerke) bis zu einer Einspeiseleistung von 800 Watt gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt dennoch verpflichtend.

(4) Technische Voraussetzungen: Vor der Installation sollten Sie sicherstellen, dass die baulichen und elektrischen Voraussetzungen am Installationsort gegeben sind. Hierzu gehören insbesondere:

  • Die Tragfähigkeit der Montagefläche

  • Die Eignung des Stromanschlusses

  • Ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden, Mietobjekten oder Eigentümergemeinschaften)

(5) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßer Installation, Nichteinhaltung von Anmeldepflichten oder fehlenden Genehmigungen resultieren. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation und den Betrieb der Anlage liegt beim Kunden.

§ 11 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

(2) Die Ware entspricht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie die in der Artikelbeschreibung genannten Eigenschaften aufweist und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung eignet. Darüber hinaus muss die Ware den objektiven Anforderungen entsprechen, insbesondere eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann.

(3) Ist die Ware mangelhaft, können Sie nach Ihrer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen (Nacherfüllung). Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Sie bleibt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigern wir die Nacherfüllung, können Sie nach Ihrer Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nacherfüllung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, es sei denn, aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes.

(5) Im Rahmen der Nacherfüllung erfolgt die Lieferung von Ersatzware ebenfalls „frei Bordsteinkante" gemäß § 7 dieser AGB. Sofern dies im Einzelfall unzumutbar ist, sind wir bereit, nach vorheriger Abstimmung alternative Lösungen zu besprechen.

(6) Wir bitten Sie, offensichtliche Transportschäden unverzüglich beim Zusteller zu reklamieren und uns hierüber zu informieren. Unterlassen Sie dies, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, erleichtert uns jedoch die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister.

§ 12 Herstellergarantien

(1) Für einzelne Produkte (insbesondere Solarmodule, Wechselrichter und Speichersysteme) gewähren die jeweiligen Hersteller eigenständige Garantien, beispielsweise Produkt- und Leistungsgarantien.

(2) Diese Herstellergarantien bestehen unabhängig von und zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Der Inhalt, die Dauer, der Beginn der Laufzeit und die räumliche Geltung der Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Produkten beigefügt sind oder auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller abrufbar sind.

(3) Garantieansprüche sind in der Regel direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Abwicklung von Garantiefällen.

(4) Wir übernehmen keine eigene Garantie und haften nicht für Leistungen aus etwaigen Herstellergarantien. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch Herstellergarantien nicht eingeschränkt.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(2) Sie sind verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere dürfen Sie die Ware nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherheit übereignen, bevor der Kaufpreis vollständig beglichen ist.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, werden Sie uns unverzüglich unter Angabe der notwendigen Informationen schriftlich informieren.

§ 14 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(2) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien

  • Krieg, Terrorismus, Unruhen

  • Streik, Aussperrung

  • Behördliche Anordnungen, Embargos, Sanktionen

  • Unvorhersehbare Betriebsstörungen

  • Lieferengpässe bei Vorlieferanten, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben

(2) Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt verlängern sich Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir werden Sie unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung informieren.

(3) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

(4) Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

§ 16 Hinweise zum Elektro- und Batteriegesetz

(1) Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.

(2) Für Produkte, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, gelten die Bestimmungen des Batteriegesetzes (BattG).

(3) Ausführliche Informationen zu Ihren Rückgabemöglichkeiten, zur Entsorgung von Altgeräten und Altbatterien sowie zu den verwendeten Symbolen finden Sie auf unserer Webseite unter: www.solgenix.de/entsorgung

§ 17 Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@solgenix.de

(3) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

(2) Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Teil II: Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

SolGenix GmbH

Alte Frankfurter Straße 212

38122 Braunschweig

Deutschland

Website: www.solgenix.de

Telefon: 0531 18052910 (Mo-Fr: 10-14:30 Uhr)

E-Mail: info@solgenix.de

Handelsregister: HRB 210913 Amtsgericht Braunschweig

Umsatzsteuer-ID: DE363161361

SolGenix GmbH vertreten durch Geschäftsführer Jake Gerschler

Vollständige Impressumsangaben finden Sie unter: www.solgenix.de/impressum

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss und der Vertragsschluss selbst erfolgen nach Maßgabe des § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

3. Vertragssprache und Vertragstextspeicherung

3.1 Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

3.2 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten sowie unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auf unserer Webseite einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen, sofern Sie ein solches angelegt haben.

4. Wesentliche Merkmale der Waren

Die wesentlichen Merkmale der Waren ergeben sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung im Online-Shop.

5. Widerrufsrecht

Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung unter: www.solgenix.de/pages/widerrufsbelehrung

6. Vertragswesentliche Pflichten

Unsere vertragswesentlichen Pflichten bestehen in der Lieferung der bestellten Ware und der Verschaffung des Eigentums daran. Ihre vertragswesentliche Pflicht besteht in der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

7. Kundenservice

Informationen zu unserem Kundenservice (Erreichbarkeit, Kontaktdaten, Servicezeiten) finden Sie unter: www.solgenix.de/kontakt

Teil III: Ergänzende Bestimmungen für Geschäftskunden (B2B)

Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Geschäftskunden) und ergänzen bzw. ersetzen die Regelungen in Teil I, soweit nachfolgend abweichende Regelungen getroffen werden. Bestellungen durch Geschäftskunden erfolgen ausschließlich auf individuelle Anfrage außerhalb des Online-Shops.

§ 20 Geltungsbereich B2B

(1) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Geschäftskunden können Anfragen zum Kauf unserer Waren per E-Mail an info@solgenix.de oder telefonisch an uns richten. Wir unterbreiten auf dieser Grundlage ein individuelles Angebot in Textform.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

(4) Die Regelungen dieses Teils III gehen den Regelungen in Teil I vor, soweit sie abweichende Bestimmungen enthalten. Im Übrigen gelten die Regelungen aus Teil I entsprechend.

(5) Ein Widerrufsrecht besteht für Geschäftskunden nicht.

§ 21 Preise und Zahlung B2B

(1) Die in unseren individuellen Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot individuell vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(4) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 22 Lieferung und Gefahrübergang B2B

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW Braunschweig gemäß Incoterms 2020), sofern im individuellen Angebot nicht abweichend vereinbart.

(2) Bei Versendung der Ware auf Verlangen des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

(3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer.

(4) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als „verbindlich" bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Angaben (z.B. „ca." oder „voraussichtlich").

(5) Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 23 Gewährleistung B2B

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht:

  • Für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

  • Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden

  • Soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben

  • Bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

(2) Untersuchungs- und Rügepflicht: Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Bei Baustoffen und anderen zum Einbau oder zur Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat die Untersuchung spätestens unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen.

(3) Offensichtliche Mängel (einschließlich Transportschäden, Falsch- und Minderlieferungen) sind uns innerhalb von 5 Werktagen ab Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.

(4) Bei Versäumung der ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelanzeige gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(5) Grundlage unserer Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten ausschließlich unsere eigenen Produktbeschreibungen und Angaben in der Auftragsbestätigung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.

(6) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Wir sind berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung von der vollständigen Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen. Der Käufer ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Schlägt die Nacherfüllung nach erfolglosem zweiten Versuch fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.

(8) Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Ware transportsicher verpackt an uns zurückzusenden. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(9) Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten (insbesondere Prüf-, Transport- und Bearbeitungskosten) dem Käufer in Rechnung zu stellen.

§ 24 Haftung B2B

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Wir haften unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

§ 25 Erweiterter Eigentumsvorbehalt B2B

(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller – auch künftiger – Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer.

(2) Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte nicht zulässig.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer), die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden.

(4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen durch den Käufer erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Parteien einig, dass der Käufer uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Käufer uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinweisen. Der Käufer trägt die Kosten einer etwaigen Intervention.

(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

§ 26 Erfüllungsort und Gerichtsstand B2B

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in 38122 Braunschweig.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Braunschweig, sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Wir sind jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers oder an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu klagen.

§ 27 Rechtswahl B2B

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

§ 28 Schlussbestimmungen B2B

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Teils III unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Dezember 2025